Entwicklung der Verkehrswende: Umstieg auf E-Mobilität in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz geht fast ein Viertel der Treibhausgasemissionen vom Verkehrssektor aus, in Städten kommen bis zu 70 Prozent aller klimaschädlichen Emissionen aus dem Verkehr. Um die Gesundheit der Menschen, den Schutz der Umwelt und die Einhaltung der Klimaschutzziele aus Paris gewährleisten zu können, ist eine Verkehrswende daher unverzichtbar. Dazu gehört eine vernetzte Mobilität, welche die Raum- und Siedlungsstruktur berücksichtigt, der Ausbau der Infrastruktur für die E-Mobilität, die Verbesserung des Bahnnetzes, die emissionsarme Ausgestaltung des ÖPNV und der Lieferverkehre. Darüber hinaus müssen Strecken für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sicher und bedarfsgerecht ausgebaut werden und Fußgängerinnen und Fußgänger über sichere Wege verfügen.

Wie wichtig das Thema saubere Luft auch für die Kommunen in Rheinland-Pfalz ist, hat zuletzt die Forderung des Gemeinde- und Städtebundes vom 13. November 2017 bestätigt, in der er sich für mehr finanzielle Unterstützung durch das Land stark macht, um die Umweltbelastungen durch den Verkehr zu reduzieren und drohende Fahrverbote abwenden zu können.
Das „Autoland“ Deutschland ist besonders von der Verkehrswende betroffen. Der abzusehende globale Wandel von einer starken Ausrichtung an Automobilen hin zu multimodalen Systemen von Mobilitätsdienstleistungen, die Einführung der Elektromobilität, der beschleunigten Digitalisierung und dem Auftreten neuer Konkurrenz setzt die deutsche Industrie unter erheblichen Druck. Daher ist es aus umweltpolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen entscheidend, jetzt schon die richtigen Rahmenbedingungen zu diskutieren und zu setzen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

I. Ladeinfrastruktur
1. Wie viel Prozent der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz hat bereits im Umkreis von zehn Kilometern zu ihrem Wohnsitz eine Normalladesäule oder Schnellladesäule zur Verfügung und bis wann ist eine flächendeckende Versorgung auf dieser Grundlage zu erwarten?
2. Wie verhält sich der aktuelle Stand des Infrastrukturausbaus für E-Mobilität in Rheinland-Pfalz im Verhältnis zu anderen Bundesländern?
3. Inwieweit wird mit der Ladesäulenverordnung II sichergestellt, dass die Ladeinfrastruktur (u. a. Steckersysteme und Bezahlsysteme) vereinheitlicht wird?
4. Welche Möglichkeiten zur Tankung von Brennstoffzellen-Autos gibt es bereits in Rheinland-Pfalz und welche weiteren Möglichkeiten befinden sich aktuell in Planung?
5. Welche Teile des öffentlichen Nahverkehrs bieten sich künftig für die Nutzung der Brennstoffzellen an und sollen so gefördert werden?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für eine Änderung der Landesbauordnung, um eine bestimmte Anzahl von Elektrofahrzeugen inklusive Ladeinfrastruktur und Parkplätzen für elektrobasiertes Carsharing bei der Wohnbebauung und in Gewerbegebieten verpflichtend vorzusehen?
7. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Landesregierung zur Stromabgabe für Pkw über in Straßenlaternen installierten Steckdosen, um Anwohnerinnen und Anwohnern ohne hauseigene Lademöglichkeit eine Versorgung zu bieten?

II. Finanzielle und beratende Förderung
8. Welche Beratungsaufgaben sieht die Landesregierung, welche Angebote bestehen bereits beispielsweise durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz und welche weiteren Tätigkeiten soll sie in Hinblick auf die Elektromobilität in Rheinland-Pfalz darüber hinaus in Zukunft übernehmen?
9. In welcher Art und Weise werden Informationen zu den Aufrufen zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ bekanntgegeben und wie werden diese beworben?
10. Wie werden über die Antworten auf die Fragen 8 und 9 hinausgehend insbesondere die rheinland-pfälzischen Kommunen beim Ausbau der Infrastruktur in der E-Mobilität unterstützt?
11. Wie viele Kommunen in Rheinland-Pfalz verfügen über Teilkonzepte im Bereich Verkehr?
12. Welche finanzielle und beratende Förderung besteht derzeit für die Umstellung der kommunalen Fahrzeuge und Flotten auf E-Mobilität und welche weiteren Möglichkeiten will die Landesregierung schaffen?
13. Welche Möglichkeiten haben Nutzerinnen und Nutzer von E-Fahrzeugen derzeit, schnell und übersichtlich Informationen zu erhalten, wo und wann sie Lademöglichkeiten zur Verfügung haben?
14. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Förderung von vollelektrischen Pkw für Taxiunternehmen, Fahrschulen, Pflege- und Sozialdienste, Mietwagenunternehmen oder Carsharing-Unternehmen, wie sie bereits in Baden-Württemberg bestehen?
15. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Förderung von E-Lastenrädern für den gewerblichen, gemeinnützigen oder gemeinschaftlichen Einsatz, wie sie bereits in Baden-Württemberg bestehen?
16. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um Investitionen in Ladevorrichtungen für E-Bikes, Pedelecs oder E-Roller an ÖPNV-Haltepunkten zu fördern?
17. Welche Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind notwendig, um Landesangestellten und -beamten zu ermöglichen, über nicht öffentliche Ladepunkte in landeseigenen Einrichtungen Strom laden zu können (siehe Beispiel Bayern)?
18. Welche Maßnahmen verfolgt und plant die Landesregierung, um die Städte Mainz, Ludwigshafen und Koblenz dabei zu unterstützen, die rechtlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten?
19. Inwieweit konnten die kommunalen Luftreinhaltepläne in den von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten in Rheinland-Pfalz bislang dazu beitragen, die Grenzwerte wieder einzuhalten?
20. Welche gesetzgeberischen und technischen Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung notwendig, um die Abgaswerte von Pkw deutlich zu senken?
21. Für wann rechnet die Landesregierung mit der versprochenen Unterstützung auf den Ende letzten Jahres stattgefundenen „Diesel-Gipfeln“ und welche darüber hinausgehenden Fördermaßnahmen hält sie für notwendig, um die Schadstoffgrenzwerte in der Luft einhalten zu können?
22. Welche Möglichkeiten hat der Bund aus Sicht der Landesregierung bislang ungenutzt gelassen, um drohende, generelle gerichtliche Fahrverbote zu verhindern?

III. Vernetzte Mobilität
23. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung derzeit, um die Verkehrsangebote in Rheinland-Pfalz noch besser zu vernetzen?
24. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten bestehen aus Sicht der Landesregierung, um die Nutzung des Carsharings nach in Kraft treten des Carsharinggesetzes am 1. September 2017 zu verbessern?
25. Sind weitere Elektrifizierungen von Nahverkehrsstrecken und wenn ja, von welchen, aktuell und mittelfristig geplant?
26. Welche weiteren Schritte plant die Landesregierung, um den Umbau der Busflotten in den Verkehrsverbünden und Verkehrsgesellschaften auf alternative Antriebe (Batterie, Brennstoffzelle usw.) voranzutreiben?
27. Wie weit ist der Planungs- und Umsetzungsstand von neuen Radschnellwegeverbindungen in Rheinland-Pfalz, die insbesondere die Nutzung von Pedelecs und E-Bikes unterstützen?
28. Mit Bezug auf die vorausgehende Frage: In welchem Stadium befindet sich die Erstellung eines landesweiten Radverkehrsplans und wann ist mit seiner Fertigstellung zu rechnen?
29. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Landesregierung zur Entwicklung der nutzerfreundlichen Informationen zur Nutzung von verkehrsträgerübergreifenden Angeboten (Stichwort digitale Vernetzung und mobile Anwendungen) und was unternimmt die Landesregierung zur Umsetzung dazu?

IV. Sektorenkopplung
30. Wie kann die Sektorenkopplung (von Strom, Wärme und Mobilität) aus Sicht der Landesregierung in Rheinland-Pfalz im Bereich Mobilität genutzt werden und welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
31. In welchem Umfang könnten Elektrofahrzeuge in Rheinland-Pfalz auf aktuellem Stand mit Strom aus erneuerbaren Energienbetrieben werden und zukünftig für bidirektionales Laden durch Einbindung in die Stromnetze genutzt werden?
32. Inwieweit sind die rheinland-pfälzischen Stromnetze (insbesondere die Verteilnetze) auf den zukünftig zu erwartenden Bedarf an Elektroladesäulen vorbereitet, welche Anpassungsmaßnahmen sind erforderlich und in welchem Umfang werden sie bereits vorangetrieben?
33. Inwieweit spielt der Markterfolg von Elektrofahrzeugen (inklusive Brennstoffzelle) in Deutschland eine Rolle für das Erreichen der CO2-Reduktionsziele (40 Prozent bis 2020, 55 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2050 gegenüber 1990) und die Minderung von Luftschadstoffen im Mobilitätssektor?

V. Wertschöpfung und Potenziale durch die Verkehrswende
34. Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Landesregierung mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zur Steigerung des Bekanntheitsgrad von Rheinland-Pfalz im Bereich der E-Nutzfahrzeugtechnik und wann soll der Landtag und die Öffentlichkeit darüber informiert werden (siehe Drucksache 17/3824)?
35. Welche Chancen und Herausforderungen erwartet die Landesregierung nach aktuellem Stand durch den Wandel bei den Antriebstechnologien für die Automobilindustrie, die chemische Industrie und die Landmaschinenindustrie in Rheinland-Pfalz?
36. Wie relevant sind aus Sicht der Landesregierung Innovationen im Bereich der E-Mobilität für den internationalen Wettbewerbsvorteil von Rheinland-Pfalz?
37. Auf welchem aktuellen Stand befinden sich die Maßnahmen der Landesregierung, um das im Klimaschutzgesetz festgelegte Ziel zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung im Verkehrsbereich zu realisieren?