Lärmbelastung durch Luftkampfübungszonen im Kreis Kaiserslautern

Der Kreistag des Kreises Kaiserslautern hat mit großer Mehrheit die Verlegung der Luftkampfübungszone TRA Lauter und der Polygone-Station bei Bann gefordert. Er führt dabei die überdurchschnittlich große Lärmbelastung des Kreisgebietes durch militärischen Fluglärm an, der außer durch die genannten Übungszonen insbesondere durch den Flugbetrieb der Airbase Ramstein entsteht. Landrat Paul Junker hat daraufhin das Bundesverteidigungsministerium in Berlin angeschrieben und um Unterstützung für das Anliegen gebeten. Inzwischen hat der Landkreis vom Bund eine ablehnende Antwort erhalten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Übungszonen nach Kenntnis der Landesregierung eingerichtet?
2. Wer ist für die Einrichtung der Übungszonen zuständig?
3. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung weitere Luftkampfübungszonen in Deutschland? Wo befinden sich diese, und wie sind diese ausgelastet?
4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, weshalb eine Verlegung der o. g. Übungszonen im Raum Kaiserslautern vom Bund abgelehnt wird?
5. Unterstützt die Landesregierung den Wunsch des Kreistages, dass ein Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen einer Kreistagstagsitzung über die Thematik informiert?