Streuobstbestände in Rheinland-Pfalz II

Streuobstbestände erhöhen den Wert einer Landschaft für Erholungssuchende, stellen die abwechslungsreichste Form landwirtschaftlicher
Nutzung dar und schaffen günstige kleinkli matische Verhältnisse. Für viele Tier- und Pflanzenarten bieten sie Lebensraum
und Vernet zungsstruktur. Nachdem es über viele Jahre einen Rückgang an Beständen gegeben hat, er fährt der Streuobstbau
in der öffentlichen Diskussion und in der Förderung aktuell gewisser maßen eine Renaissance.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Sieht die Landesregierung das Angebot des NABU-Qualitätszeichens für Streuobstpro dukte als hilfreich für die Unterstützung
von Keltereien und anderen Streuobst-Ver marktern an, und welche Bemühungen unternimmt die Landesregierung, um die Ver –
wertung oder Vermarktung von getrennt erfasstem Streuobst zu unterstützen?
2. Stimmt die Landesregierung der Forderung der Streuobst-Aufpreisvermarkter bei ih rem 4. Bundesweiten Treffen im Jahr 2014
in Fulda zu („Kasseler Erklärung zum Streuobstbau“), dass für eine betriebswirtschaftlich rentable Bewirtschaftung von Streuobstbeständen
zum Zwecke der Verwertung des Obstes für Getränke mindestens 25 Euro pro Doppelzentner erforderlich sind?
3. Stimmt die Landesregierung der Aussage aus Kreisen von Verbraucherzentralen zu, dass die Verbraucher bei Produkten mit der
Bezeichnung „aus Streuobst“ bzw. „aus Streuobstwiesen“ Pestizidfreiheit erwarten?
4. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Streuobstbestände im Land ein vor dem Hintergrund der Einstufung als
„stark gefährdet bis vom Aussterben bedroht“ (1 bis 2) in der im Jahr 2017 erschienenen neuen Auflage der Roten Liste gefährdeter
Biotopty pen Deutschlands, und welche Informationen bzw. Bewertungen aus Rheinland-Pfalz flossen in diese bundesweite
Bewertung mit ein?
5. Unterstützt die Landesregierung die Zielsetzungen der Nationalen Biodiversitätsstra tegie sowie der Naturschutzoffensive 2020
des Bundesumweltministeriums, der zu folge die Fläche von Streuobstbestände um 10 Prozent zunehmen soll?
6. Wie viele Tier-, Pflanzen- und Pilzarten wurden in den Streuobstbeständen des Landes nachgewiesen bzw. welche Erhebungen
insbesondere von Vögeln, Insekten, Pflanzen und Pilzen, aber auch anderen Organismengruppen aus dem Land mit welchen
Arten sind ihr bekannt?
7. Achtet die Landesregierung vor dem Hintergrund der bundesweiten Gütebestimmun gen für Hochstamm-Obstbäume, der
naturschutzfachlichen Bedeutung der Stamm höhe von mindestens 180 cm Höhe sowie der leichteren Bewirtschaftung von
Streuobstbe ständen bei hoher Stammhöhe darauf, dass bei Pflanzungen als „Hochstamm“ dekla rierte Bäume auch tatsächlich
mindestens 180 cm besitzen und Bäume mit niedrigerer Stammhöhe moniert oder zurückgegeben oder zumindest fachgerecht
auf 180 cm ent wickelt werden?