Erhalt der Artenvielfalt und Forschung an invasiven Arten in Zoos ermöglichen

Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Landtag stellt fest:
Zoos ermöglichen durch ihre zoointernen Auffangstationen, beschlagnahmte und
anderweitig verwaiste Tiere unterzubringen. Bei diesen Tieren handelt es sich auch um
gebietsfremde Tiere, die aufgrund fehlender natürlicher Feinde ausgesetzt ein Problem
für unsere heimische Artenvielfalt darstellen können, sogenannte invasive Arten.
Zur Prävention und zum Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver
gebietsfremder Arten hat die EU-Kommission die Verordnung 1143/2014 erlassen. Als
invasiv werden aktuell 49 Arten eingestuft, von denen 32 bereits jetzt in Deutschland
vorkommen. Danach sind der Import, die Haltung, die Züchtung, der Handel, die Verwendung
und die Freisetzung bestimmter Arten verboten. Dazu zählen u. a. Arten wie
der Nasenbär, der Chinesische Muntjak und der Waschbär, welche auch in rheinlandpfälzischen
Zoos gehalten werden. Bereits jetzt wird die Erweiterung der Liste in EUGremien
beraten.
Allerdings können nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Ausnahmen für Forschung
und Ex-situ Haltungen von den Mitgliedstaaten erteilt werden. Mit der Veröffentlichung
im Bundesgesetzblatt (Bundestagsdrucksache 18/11942) wurde die EU-Verordnung
1143/2014 in nationales Recht überführt. Damit liegt die Erteilung dieser Ausnahme
in der Zuständigkeit der Länder.
Bildung, Forschung und Artenschutz sind essenzielle Aufgaben der Zoos. Ihr Bildungsauftrag
ist sowohl in der Zoo-Richtlinie der EU als auch im Bundesnaturschutzgesetz
verankert. Mit ihren Zooschulen und Events, wie z. B. den Zoo-Jugendspielen,
erfüllen Zoos diese essenzielle Aufgabe und bieten Einblicke in den Natur- und Artenschutz.
Ebenso spielen die Zoos in der Erforschung verschiedenster Tier- und Pflanzenarten
eine bedeutende Rolle. Im Zusammenschluss mit Universitäten und externen
Forschungsgruppen tragen sie so zum Erkenntnisgewinn bei. Zoos sind auch wichtige
Partner bei der Umsetzung des Artenschutzvollzuges und der internationalen Zusammenarbeit
im Naturschutz.

Der Landtag begrüßt:
– die wertvolle Arbeit der zoologischen Gärten bei der Erhaltung seltener und gefährdeter Tierarten,
– die zentrale Rolle von Zoos bei der Umweltbildung, dem Artenschutzvollzug und bei der internationalen Zusammenarbeit im Naturschutz,
– dass Zoos weiterhin per EU-VO 1143/2014 gelistete Arten wie den Nasenbär, den Chinesischen Muntjak oder Waschbären zu Bildungszwecken und zur Erforschung von Maßnahmen zur Eindämmung gelisteter Arten halten dürfen und dass durch Zoos die Forschung an diesen Arten verbessert wird, vor allem im Hinblick auf die Etablierung und Eindämmung dieser Arten,
– dass sich die Landesregierung in einem Bund-Länder-Gremium an den Diskussionen zur Umsetzung der VO 1143/2014 beteiligt und sich für die Umsetzung eines angepassten Genehmigungssystems nach Artikel 8 der VO einsetzt und damit die artgerechte Haltung von Arten der Unionsliste in anerkannten Zoos ermöglicht.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
– den hohen Beitrag der Zoos zum Erhalt der Biodiversität, der Umweltbildung und dem Artenschutz anzuerkennen und die Zoos bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu unterstützen;
– die Ausnahme von der EU-Verordnung 1143/2014 für Zoos definiert nach § 42 BNatschG und Artikel 8 der EU-VO 1143/2014 auf Antrag derselben zu gestatten und darüber hinaus alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zoos die Durchführung von Forschung an und die Ex-situ-Erhaltung von invasiven, gebietsfremden Arten zu gestatten;
– die Abgabe von Arten der Unionsliste an Zoos freiwillig und ohne Repressalien zu ermöglichen. Auf diese Weise kann die illegale Aussetzung und Tötung gelisteter Tierarten aufgrund fehlender Annahmestellen verhindert werden.