Verfügbarkeit von medizinischem Cannabis

Seit März 2017 können Schwerkranke medizinischen Cannabis auf Rezept erhalten, die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Das Betäubungsmittelgesetz und andere Vorschriften wurden entsprechend geändert. Die Änderungen sehen auch vor, dass eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betriebene staatliche Cannabisagentur sich um den Import von medizinischen Cannabis-Arzneimitteln kümmern und je nach Bedarf auch Aufträge über den Anbau von Medizinalhanf vergeben und anschließend die Gesamtproduktion aufkaufen soll. Sie soll diese Cannabis-Erzeugnisse dann an Arzneimittelhersteller, Großhändler und Apotheken mit entsprechenden betäubungsmittelrechtlichen Genehmigungen weiterverkaufen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich momentan die Versorgung mit medizinischem Cannabis in Rheinland-Pfalz dar?
2. Wie viele Arzneimittelhersteller, Großhändler und Apotheken in Rheinland-Pfalz haben eine betäubungsmittelrechtliche Genehmigung für medizinischen Cannabis?
3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, inwiefern Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz aufgrund von zu geringer Verfügbarkeit von medizinischem Cannabis nicht mit diesem behandelt werden konnten, obwohl eine Verschreibung vorlag?
4. Wie weit ist die Umsetzung der vom „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ vom 28. Juni 2016 vorgesehene Gründung einer staatlichen Cannabisagentur?
5. Wann kann diese ihre vom Gesetz vorgesehene Arbeit aufnehmen?