Streit um Vereinheitlichung der Bahnsteighöhe an Haltestellen der Deutschen Bahn

Das Bundesverkehrsministerium will eine einheitliche Höhe der Bahnsteige von 0,76 Metern. Argumentiert wird mit der Regelhöhe aus der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Für Rheinland-Pfalz würde diese Vereinheitlichung jedoch ein Problem darstellen, weil viele Züge aus dem Nahverkehr bei dieser Höhe keine Barrierefreiheit bieten. Laut Bericht auf Antrag der Grünen-Landtagsfraktion im Verkehrsausschuss am 28. März 2017 hat das Land im Jahr 2006 mit der DB Station&Service AG ein Bahnsteigzielhöhenkonzept für alle SPNV-Strecken im Land vereinbart, welches je Strecke eine anzustrebende Bahnsteighöhe von entweder 0,55 m oder 0,76 m vorsieht. In den folgenden Jahren wurden entsprechend die Bahnsteige modernisiert, umgebaut und barrierefrei gestaltet, indem Bahnsteighöhe und Bodenhöhe des Fahrzeuges im Einstiegsbereich in etwa die gleiche Höhe über Schienenoberkante aufweisen. Gerade im ländlichen Raum seien die Bahnsteighöhen niedriger umgebaut worden, da dort vorher nur minimale Bahnsteighöhen vorhanden waren. Auf Hauptstrecken hingegen wurde in der
Regel eine Bahnsteighöhe von 0,76 m verfolgt, da diese Strecken Teil von großen Knoten sind, die bereits seit Längerem eine derartige Bahnsteighöhe aufweisen.
Mit der flächendeckenden Einführung von 0,76 m Bahnsteighöhe würde das Ziel der Barrierefreiheit an Bahnhöfen ad absurdum geführt.
Die Landesregierung positionierte sich in ihrem Bericht im Verkehrsausschuss gegen dieses Ansinnen und kündigte Diskussionen mit dem Bund an.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Zu welchem Ergebnis kam der Beschlussvorschlag des Arbeitskreises Bahnpolitik für die gemeinsame Konferenz der Verkehrsund Straßenbauabteilungsleiter am 29./30. März 2017 in Berlin, der darauf verwiesen hat, dass gemäß der Zielhöhenkonzepte in den vergangenen Jahren unterschiedliche Bahnsteighöhen verfolgt wurden?
2. Zu welchen Ergebnissen haben die Diskussionen zwischen der Landes- und der Bundesregierung im Hinblick auf die Vereinheitlichung der Bahnsteighöhen bislang geführt?
3. Wie positionieren sich, nach Kenntnis der Landesregierung, andere Bundesländer zu den Plänen der Bundesregierung?
4. Welche Auswirkungen hätte eine Vereinheitlichung der Bahnsteighöhen auf die Barrierefreiheit?
5. Welche finanziellen Konsequenzen wären im Falle einer flächendeckenden Vereinheitlichung zu erwarten?
6. Wann kann mit einer endgültigen Entscheidung über die Einführung gerechnet werden?