Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Beamtinnen und Beamte werden durch ihre dienstliche Tätigkeit oder aufgrund ihrer beruflichen Stellung zunehmend Opfer von gewalttätigen Angriffen. Der ihnen daraus erwachsende Schmerzensgeldanspruch kann häufig wegen fehlender Liquidität des Schädigers nicht durchgesetzt werden. Die Dienstherren sollen daher die Möglichkeit erhalten, den betroffenen Beamtinnen und Beamten als Ausdruck der Anerkennung und der besonderen Fürsorge dadurch einen Ausgleich zu verschaffen, dass sie die Erfüllung eines titulierten Schmerzensgeldanspruchs übernehmen, wenn oder soweit die Vollstreckung beim Schädiger erfolglos geblieben und der Zahlungsausfall als erheblich anzusehen ist. Hierzu enthält der zwischen SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17. Mai 2016 geschlossene Koalitionsvertrag eine entsprechende Absichtserklärung (Seite 98 Abs. 3). Zur Umsetzung des Vorhabens bedarf es einer Ergänzung des Landesbeamtengesetzes.
Nach einer weiteren Absichtserklärung im Koalitionsvertrag wird das Land als familienfreundlicher Arbeitgeber seine Behörden und Dienststellen beispielgebend weiterentwickeln. Insbesondere die Familienpflegezeit soll ein wegweisendes Instrument dafür sein (Seite 88 Abs. 1). Um die beamten- und richterrechtlichen Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter zu verbessern, sollen die Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes und des Pflegezeitgesetzes, die unmittelbar nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des öffentlichen Dienstes weitgehend wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen werden. Dies
erfordert Änderungen im Landesbeamtengesetz, im Landesrichtergesetz und im Landesbesoldungsgesetz.