Grüne Politik für Rheinland-Pfalz im Landtag für die Menschen.

Als Grüne Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz bringen wir frischen Wind ins Parlament, für Klimaschutz, Gerechtigkeit und eine starke Demokratie. 

Aktuelles

Parlamentarische Initiativen

Anfrage

Gefahren von Rechts – Nicht vollstreckte Haftbefehle und Waffenbesitz

Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 bestätigt das nach wie vor hohe Gefährdungspotenzial aus dem rechtsextremistischen Spektrum. Die Zahl der gewaltorientierten Rechtsextremisten, Reichsbürger und Selbstverwalter ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Besondere Gefahr geht davon von Personen aus, die im Besitz von Schusswaffen sind. Im Jahr 2020 wurde daher eine verpflichtende Abfrage beim Verfassungsschutz bei der Beantragung oder Verlängerung einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgenommen.

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Hitzeschutz in Kindertagesstätten und Schulen in Rheinland-Pfalz

Die Folgen der Erderhitzung stellen unsere Gesellschaft vor Herausforderungen. Hitzewellen und Tropennächte beeinflussen die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden und stellen für alle Menschen ein Gesundheitsrisiko dar. In Bildungseinrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche entfalten und konzentriert lernen und arbeiten sollen, stellen Hitzeperioden eine Herausforderung dar. Häufig ist die bauliche Situation noch nicht an die Anforderungen von zunehmend heißen Sommermonaten angepasst, weshalb Maßnahmen im Bestand und Neubau getroffen werden müssen. Mit dem Hitzeaktionsplan hat die Landesregierung einen Rahmen vorgegeben, innerhalb dessen in allen Ressorts Maßnahmen zum Schutz von Menschen vor großer Hitze entwickelt und umgesetzt werden sollen. Gleichzeitig dient der Aktionsplan als Hilfestellung und Orientierungsrahmen für Kommunen, eigene Hitzeaktionspläne zu erstellen.

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Bilanz und Weiterentwicklung der Onlinewache

Die Onlinewache gibt es mittlerweile in allen Bundesländern. In Rheinland-Pfalz ging die Onlinewache Anfang Dezember 2018 in Betrieb. Sie ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern flexibel von zu Hause aus oder von unterwegs Fahrrad- oder Taschendiebstähle, Internetbetrug, Fälle von Sachbeschädigung oder anderen niedrigschwelligen Delikten zur Anzeige bringen. Durch die Möglichkeit der Onlinewache können Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob sie die nächstgelegene Polizeidienststelle aufsuchen oder online Strafanzeige erstatten oder einen Strafantrag stellen. Die Resonanz aus der Bevölkerung zeigt, dass die Onlinewache rege genutzt wird. Zwischen den Jahren 2019 und 2022 wurden über 150 000 Anzeigen über die Onlinewache erstattet.

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Vielfalt in der Polizei Rheinland-Pfalz

Die Polizei Rheinland-Pfalz versteht sich als Bürgerpolizei und als Querschnitt der Gesellschaft, der sie dient und die sie schützt. Als sichtbare Speerspitze unseres demokratischen Rechtsstaats ist es entscheidend, dass die Polizei Vielfalt lebt und sowohl nach innen als auch nach außen widerspiegelt – in Bezug auf Geschlecht, Herkunft, sexuelle Identität sowie das äußere Erscheinungsbild. Seit 1987 stehen in Rheinland-Pfalz Frauen gleichberechtigt in Schutz- und Kriminalpolizei ihren männlichen Kollegen zur Seite. Auch die Einstellung einer trans* Person in den Polizeidienst im Jahr 2015 war ein wichtiger Schritt in Richtung einer offenen und vielfältigen Polizei. Der Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte oder nichtdeutscher Herkunft innerhalb der Polizei stellt einen weiteren Indikator für gelebte Vielfalt dar. Seit 2024 gibt es mit der ersten Integrationsbeauftragten in der Polizei Rheinland-Pfalz eine wichtige Ansprechperson für interkulturelle Belange. In 2026 kommen vier weitere Stellen für Integrationsbeauftragte dazu, um diese Struktur landesweit zu stärken. Mit der Ansprechstelle für lesbische, schwule, bisexuelle, transidente und intergeschlechtliche Menschen bei der Polizei sowie regionalen Ansprechpersonen in jeder Polizeibehörde zeigt Rheinland-Pfalz auch hier klare Haltung: für Respekt, Sichtbarkeit und Vertrauen. In Hinblick auf das Erscheinungsbild der Polizei stellt sich die Frage, inwieweit körperliche Merkmale wie Tätowierungen im Dienst immer noch abgedeckt werden müssen oder ob das äußere Erscheinungsbild zeitgemäß interpretiert werden muss.

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Social Media

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Oft gefragt

Landtagsabgeordnete dürfen neben ihrem Mandat beruflich tätig sein – die Tätigkeit als Abgeordneter muss dabei jedoch immer im Vordergrund stehen. Eine Einkommensgrenze gibt es dagegen nicht. Wenn ein Abgeordneter es also schafft, in seinem eigentlichen Beruf in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen, dann ist das rechtlich in Ordnung.

Wir GRÜNE legen allerdings besonders großen Wert darauf, uns nicht finanziell von den Interessen anderer abhängig zu machen. Damit diese Unabhängigkeit auch für alle Bürgerinnen und Bürger jederzeit nachvollziehbar ist, haben sich unsere Abgeordneten selbst darauf verpflichtet, ihre Einkommen offen zu legen.

Eine Übersicht der Einkommen jeder und jedes Abgeordneten findet sich auf der jeweiligen Profilseite. Über die Fotos auf dieser Seite geht es zu jeweiligen Profilen unserer Abgeordneten.

Eine Partei ist ein Zusammenschluss politisch interessierter und engagierter Menschen. Parteien finanzieren sich unter anderem durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, erhalten aber auch staatliche Unterstützung.

Eine Fraktion ist die Vertretung einer Partei in einem Parlament. Die Abgeordneten einer Landtagsfraktion sowie die Landtagsfraktion als Ganzes erhalten ihre Mittel allerdings ausschließlich vom betreffenden Bundesland. Parlamentsabgeordnete sind vom Grundsatz her nur ihrem Gewissen verpflichtet, nicht ihrer Partei. Unter anderem daraus erklärt sich die strikte rechtliche und finanzielle Trennung von Parteien und ihren Fraktionen.

Parteien und ihre Fraktionen dürfen sich also nicht gegenseitig finanzieren, sondern sie müssen vollständig mit ihren eigenen Mitteln haushalten. Da Landtagsfraktionen das ihr zur Verfügung stehende Geld vom jeweiligen Bundesland erhalten, kontrolliert der Landesrechnungshof des betreffenden Bundeslands penibel, wofür die Landtagsfraktionen ihr Geld ausgeben. Hier sind enge rechtliche Grenzen gesetzt. Mit Fraktionsgeldern den Wahlkampf der Partei zu unterstützen wäre daher zum Beispiel illegal.

Ja, das ist möglich. Wir bieten Praktika für Studierende, die ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, an. Unsere Geschäftsführung erteilt gerne weitere Auskunft.

Die Kontaktdaten der Geschäftsführung sowie unseres Sekretariats finden sich hier.

Für organisatorische Fragen wie Terminvereinbarungen und Ähnliches ist unsere erste Anlaufstelle das Sekretariat der Fraktion.

Geht es um Interviewanfragen sowie Fragen rund um die Pressearbeit oder Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion, dann ist die Pressestelle der richtige Ansprechpartner.

Für Nachfragen inhaltlicher Art stehen gerne unsere FachreferentInnen oder auch unsere Abgeordneten selbst zur Verfügung. Sowohl unsere Abgeordneten als auch unsere FachreferentInnen sind auf bestimmte Themen spezialisiert.

Die entsprechende Themenaufteilung sowie alle unsere Kontaktdaten haben wir hier hinterlegt.

Die Fraktion selbst kann leider keine Besuche im Landtag organisieren. Über die einzelnen Abgeordneten ist das jedoch möglich.

Die Kontaktdaten unserer Abgeordneten sind ihren jeweiligen Profilen zu entnehmen. Die Profile können auf dieser Seite durch Klicken auf das entsprechende Foto aufgerufen werden.

Weitere Fragen an uns?

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